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BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 StGB; § 212 StGB
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (Freiwilligkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beachtlichkeit von Verfahrensfehlern; Ablehnung eines strafbefreienden Rücktritts des Angeklagten vom Versuch des Totschlags gemäß § 24 Abs. 1 StGB mit rechtlich nicht zutreffender Begründung; Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts; Aufhebung des Strafausspruchs
- Judicialis
StGB § 24 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24
Freiwilligkeit des Rücktritts und Anwendung des Zweifelssatzes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 02.02.2003 - 4 StR 59/03
- BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03
Papierfundstellen
- StV 2003, 614
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87
Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit
Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03
Für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist entscheidend, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist; sie ist deshalb zu bejahen, wenn der Täter weder durch eine äußere Zwangslage noch durch seelischen Druck unfähig gewesen ist, die Tat zu vollenden (st. Rspr.; BGHSt 35, 184, 186;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 5, 8). - BGH, 15.09.1988 - 4 StR 356/88
Anforderungen an das Freiwilligkeits-Merkmal beim Rücktritt vom Versuch der …
Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03
Für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist entscheidend, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist; sie ist deshalb zu bejahen, wenn der Täter weder durch eine äußere Zwangslage noch durch seelischen Druck unfähig gewesen ist, die Tat zu vollenden (st. Rspr.; BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 5, 8). - BGH, 20.01.1988 - 3 StR 571/87
Abstandnehmen vom Geschlechtsverkehr auf Grund der Monatsblutung des Tatopfers …
Auszug aus BGH, 27.02.2003 - 4 StR 59/03
Für die Frage der Freiwilligkeit des Rücktritts ist entscheidend, ob aus der Sicht des Täters ein für ihn zwingendes Hindernis vorlag oder ob er Herr seiner Entschlüsse geblieben ist; sie ist deshalb zu bejahen, wenn der Täter weder durch eine äußere Zwangslage noch durch seelischen Druck unfähig gewesen ist, die Tat zu vollenden (st. Rspr.; BGHSt 35, 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 5, 8).